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Unfallgutachten und Kaskogutachten

 

Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld?

Dann haben Sie ein Anrecht darauf, einen Schadengutachter Ihrer Wahl zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Wählen Sie nach einem unverschuldeten Unfall Ihren KFZ-Sachverständigen selbst – unabhängig von Versicherungen. So können Sie sicher sein, dass der Schaden objektiv und neutral begutachtet wird.

Ist die Schuldfrage geklärt und Sie tragen keine Schuld, werden die Kosten für das Gutachten von der regulierenden Versicherung übernommen. Wir beraten Sie im Vorfeld immer kostenlos und teilen Ihnen mit, ob die Erstellung eines Gutachtens sinnvoll ist und wer die Kosten hierfür trägt.

 

Teilschuld


Auch wenn Sie eine Teilschuld an dem Unfall mittragen, können Sie ein unabhängiges Gutachten bestellen. Die Kosten dafür werden anteilsmäßig geteilt. Gerne beraten wir Sie in diesem speziellen Fall persönlich.

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